Beschichtung von Überhitzerrohren – ­zuverlässiger Schutz für maximale Standzeiten

Die Herausforderung:
In Müllverbrennungsanlagen, Biomassekraftwerken und EBS-Kraftwerken sind Überhitzerrohre extremen Belastungen ausgesetzt: hohe Oberflächen­temperaturen, aggressive Reinigungsverfahren und starke Abzehrung beeinträchtigen die Anlagen­verfügbarkeit.

Unsere Lösung:
Die Häuser & Co GmbH bietet ein innovatives Schutzsystem mit einer thermisch nachbehandelten Nickel-Basis-Plasmaspritzschicht.

Beschichteter Überhitzer für eine Müllverbrennungsanlage

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Höchster Korrosionsschutz: porenfreie, ­gasdichte und glatte Oberfläche

  • Weniger Ablagerungen: optimierte ­Reinigungseigenschaften

  • Erhöhte Lebensdauer: deutlich ­verbesserte Verschleißbeständigkeit

  • Metallurgischer Verbund: nahezu ­ungestörter Wärmeübergang (bei ca. 0,8 mm Schichtdicke)

  • Qualitätsgarantie: präzise, ­automatisierte Beschichtung auf ­geraden Rohrstücken bis 14 m Länge

  • Rohrbögen: Bogenbereiche werden manuell beschichtet, da Plasmabechichtet Bauteile nicht mehr gebogen werden können.

Fertigung & Anwendung:

  • Werksseitige Beschichtung neuer ­Überhitzerrohre

  • Segmentweise Beschichtung möglich

  • Nachbearbeitung von Biegungen, Schweißnähten und Halterungen für gleichmäßige Schutzschichten

Erleben Sie den Unterschied:

Maximale Verfügbarkeit – minimaler ­Wartungsaufwand.

Kontaktieren Sie uns für ein individuelles ­Angebot!

Plasmabeschichtete Überhitzerrohre: Deutliche Standzeitverlängerung in einer Müllverbrennung

In einer Müllverbrennung (40 bar, 400°C) hatten die Überhitzerrohre nach der Umlenkung zum dritten Zug bei Rauchgastemperaturen von ­560–650°C eine Standzeit von etwa 18 Monaten. Ein Rußbläser verstärkte die ­Abzehrung an den ersten Rohrreihen zusätzlich. Schutzschalen zeigten keine Verbesserung, weshalb 2005 plasmabeschichtete Versuchsrohre (HS 52, 0,8 mm Schichtstärke) eingebaut wurden. Die positiven Ergebnisse führten ab 2008 zum Austausch der Endüberhitzer in allen 4 Kesseln, wodurch die Standzeit auf mindestens 6 Jahre erhöht wurde.